Ausbildungsvergütung in MAD: Was marokkanische Azubis wirklich verdienen
In der Ausbildung legt der Vertrag die Vergütung fest. Die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr liegt 2026 bei 724 € im Monat, der reale Durchschnitt über alle Berufe bei rund 1.133 € brutto. Dieser Leitfaden erklärt, was diese Beträge bedeuten, was nach den Abzügen bleibt, wofür die Grenze von 992 € netto gilt – und warum wir auf dieser Seite bewusst keinen Euro-Dirham-Kurs festschreiben.
Wie viel verdienst du in der Ausbildung – und wie rechnest du das in Dirham um?
Der Ausbildungsvertrag legt eine monatliche Vergütung fest, die vom ersten bis zum letzten Ausbildungstag gezahlt wird. Die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr beträgt 2026 724 € im Monat, 2025 waren es 682 €. Achte auf das Wort „erstes“: Diese Untergrenze gilt nur für das Jahr 1, danach steigt die Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr. Der reale Durchschnitt über alle Berufe liegt höher, bei etwa 1.133 € brutto im Monat.
Das sind deutsche Beträge, in Euro. Wir veröffentlichen bewusst keinen Umrechnungskurs in Dirham: Ein Kurs bewegt sich täglich, und eine in einem Artikel eingefrorene Zahl wird falsch, ohne dass es jemand merkt. Nimm zum Umrechnen den Tageskurs deiner Bank oder deiner Wechselstube – und rechne am Tag des Transfers noch einmal nach.
Der Betrag ist nicht über die gesamte Ausbildung eingefroren: Der Vertrag nennt eine Vergütung je Ausbildungsjahr. Lies vor der Unterschrift alle Zeilen – eine je Ausbildungsjahr, also zwei bei einem zweijährigen Vertrag und bis zu vier bei dreieinhalb Jahren – und nicht nur die erste, die immer die niedrigste ist.
- Gesetzliches Minimum im 1. Ausbildungsjahr, 2026: 724 €/Monat brutto (682 € im Jahr 2025)
- Realer Durchschnitt über alle Berufe: rund 1.133 €/Monat brutto
- Pflege, 1. Ausbildungsjahr, bei Arbeitgebern unter TVAöD-P / TVöD (Stand 01.05.2026): 1.340 bis 1.490 € brutto; außerhalb dieser Tarife hängt der Betrag vom Arbeitgeber ab
- Grenze, oberhalb derer grundsätzlich kein Sperrkonto verlangt wird: 992 € NETTO im Monat – das Konsulat entscheidet im Einzelfall
- Zahlenstand August 2026, jeweils zum 1. Januar zu überprüfen
Brutto oder netto: Der Vertragsbetrag ist nicht das, was ankommt
Der im deutschen Vertrag genannte Betrag ist ein Bruttobetrag. Bevor er auf deinem Konto landet, gehen Sozialabgaben ab – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – und je nach Höhe der Vergütung und deiner Steuerklasse zusätzlich die Lohnsteuer.
Einen fertigen Prozentsatz nennen wir hier bewusst nicht. Er hängt von deiner Krankenkasse, deiner familiären Situation und der genauen Höhe der Vergütung ab. Eine erfundene Zahl führt zu einem falschen Budget – genau das tun die Seiten, die pauschal versprechen, wie viel „übrig bleibt“.
Die belastbare Rechnung entsteht an deinem eigenen Vertrag: mit einem Brutto-Netto-Rechner oder schlicht mit deiner ersten Lohnabrechnung. Wichtig zu wissen: Unterhalb eines bestimmten Jahreseinkommens fällt gar keine Lohnsteuer an – dieser Grenzwert ändert sich jedoch jährlich, frag den aktuellen Stand ab.
Eine einfache Regel gegen Fehlvergleiche: immer brutto mit brutto oder netto mit netto vergleichen. Ein deutsches Brutto einem marokkanischen Nettogehalt gegenüberzustellen verzerrt die ganze Rechnung – der häufigste Fehler in den einschlägigen Facebook-Gruppen. Er hat eine noch teurere Variante, die im nächsten Abschnitt kommt: das Brutto deines Vertrags mit einer Grenze zu vergleichen, die selbst netto gemeint ist.
992 € netto im Monat: die Grenze, die über das Sperrkonto entscheidet
Es gibt eine offizielle Zahl: Der deutsche Staat setzt den monatlichen Bedarf ausländischer Studierender mit 992 € an, also 11.904 € im Jahr. Genau diese Summe müssen Studierende auf einem Sperrkonto einfrieren, bevor sie den Visumantrag überhaupt stellen. Dieselbe Grenze dient auch dazu, die Mittel eines Ausbildungsbewerbers zu beurteilen.
Und hier liegt die große Falle: Diese 992 € beziehen sich auf NETTO-Mittel, also auf das, was nach Abzügen bleibt – nicht auf das Brutto im Vertrag. Ein Vertrag über 1.133 € brutto erreicht deshalb nicht zwingend 992 € netto. Kein Durchschnittswert und keine Facebook-Diskussion kann das für dich klären.
In der Praxis: Erreichen die Netto-Mittel diese Grenze, wird das Sperrkonto grundsätzlich nicht verlangt, die Vergütung gilt dann selbst als Nachweis der Lebensunterhaltssicherung. Darunter wird eine Ergänzung gefordert – ein Sperrkonto oder eine in Deutschland unterschriebene Verpflichtungserklärung. Verlass dich nicht darauf, befreit zu sein, nur weil dein Vertrag einen ähnlichen Betrag ausweist: Über den Antrag entscheidet das Konsulat im Einzelfall, und niemand – weder wir noch eine Agentur – kann diese Entscheidung im Voraus zusichern.
Der Posten, der ein Azubi-Budget kippt, ist die Miete. Derselbe Vertrag fühlt sich in einer Großstadt völlig anders an als in einer Mittelstadt. Ein vom Ausbildungsbetrieb gestelltes Zimmer verändert die Rechnung grundlegend – eine Frage fürs Vorstellungsgespräch, nicht für die Zeit nach der Unterschrift.
Warum diese Seite keinen Euro-Dirham-Kurs festschreibt
Ein Gehalt misst sich dort, wo es ausgegeben wird. 1.133 € „entsprechen“ keiner marokkanischen Kaufkraft: Sie bezahlen deutsche Miete, deutsche Krankenversicherung, deutsche Fahrkarten. Die Umrechnung hilft, deiner Familie eine Größenordnung zu erklären – nicht, das Leben vor Ort zu budgetieren.
Zweiter, sehr praktischer Grund: Der Kurs bewegt sich, Transfergebühren nehmen zusätzlich einen Teil, und zwei Umrechnungen derselben Zahl widersprechen sich am Ende immer von Seite zu Seite. Deshalb veröffentlichen wir jeden Betrag in seiner Herkunftswährung – Euro für Deutschland, Dirham für das, was in Marokko bezahlt wird – und verweisen dich auf den Tageskurs.
Und schließlich ist die Ausbildung kein Job: Sie ist eine bezahlte Qualifizierung von zwei bis dreieinhalb Jahren, die – bei bestandener Abschlussprüfung vor der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer (HWK / IHK) – mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss endet. Die Vergütung trägt dich durch die Ausbildungszeit. Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und eine Stelle folgt, verdienst du nicht mehr wie ein Azubi – aber weder der Abschluss noch die Einstellung sind vorab sicher.
Das Budget, das tatsächlich in Dirham bezahlt wird
Vor der ersten Überweisung aus Deutschland wird alles in Marokko ausgegeben. Genau dieses Budget musst du seriös rechnen, denn es fällt vollständig vor dem ersten Einkommen an.
In Marokko läuft die Antragsabgabe zwingend über TLScontact in Rabat, und die Gebühr für das nationale Visum D wird in Euro bezahlt. Plane außerdem deinen ersten Monat vor Ort ein: Die Vergütung kommt am Monatsende, während Miete, Kaution und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt schon in den ersten Tagen anfallen.
Ein Betrag, der in Diskussionen ständig auftaucht, gehört nicht in dieses Startbudget: die 411 € für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG). Dieses Verfahren beantragst nicht du, sondern der deutsche Betrieb bei seiner Ausländerbehörde – also nach der Vertragsunterschrift. Wenn es stattfindet, schuldest du die 411 € selbst, es sei denn, der Betrieb unterschreibt eine Kostenübernahmeerklärung. Das ist eine Ausgabe nach dem Vertrag, kein Startkostenpunkt – und vielleicht fällt sie nie an.
- Deutschkurse am Goethe-Institut: rund 3.000 MAD je Niveau
- Goethe-Prüfung B1: 2.500 MAD · Prüfung B2: 2.800 MAD
- Nationales Visum D: 75 €
- Abgabe der Visumunterlagen: zwingend über TLScontact in Rabat
- Beglaubigte Übersetzungen, Fotos, Fahrt nach Rabat: je nach Unterlagen zu kalkulieren
Prüfe erst, ob der Beruf dir offensteht – dann die Vergütung
Eine Vergütung ist nur so viel wert wie der Zugang zur Ausbildung, die sie zahlt. In der Pflege setzt die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann einen mittleren Schulabschluss oder einen anerkannten gleichwertigen Abschluss voraus – nicht das Abitur, anders als vielerorts behauptet. In Nordrhein-Westfalen erkennt eine Allgemeinverfügung das marokkanische Abitur auf diesem Niveau an; in den anderen Bundesländern wird im Einzelfall geprüft, und das klärst du besser vor der Bewerbung als danach.
Ohne diesen Abschluss bleiben andere Wege rechtlich offen, ganz ohne Schulabschlussvoraussetzung: die Pflegefachassistenz, die MFA und die ZFA. Rechtlich offen heißt aber nicht, dass jeder Arbeitgeber sie öffnet: Mehrere Praxen und Gesundheitsgruppen verlangen in ihren Anzeigen die Mittlere Reife, obwohl kein Gesetz sie fordert, und der Zugang zur Pflegefachassistenz läuft über eine Eignungsprognose der Schule, die von der Bezirksregierung bestätigt wird – ein bundesweiter Rechtsanspruch wird daraus erst zum 1. Januar 2027.
Das Sprachniveau bestimmt den Rest, und zwei Dinge werden ständig verwechselt. B1 ist das gesetzlich geforderte Mindestniveau für den Ausbildungsvisumantrag. B2 im Gesundheitsbereich ist dagegen keine Visumvoraussetzung: Es ist eine Anforderung der Schulen und Arbeitgeber, die sie fast überall stellen. In Nordrhein-Westfalen ist die Pflegefachassistenz die einzige Pflegetür, die unterhalb von B2 aufgeht – über die Eignungsprognose. Wenn du wissen willst, welche Vergütung dein Profil realistisch anpeilen kann, dauert die kostenlose Einschätzung nur wenige Minuten.
Die häufigsten Rechenfehler
Diese Fehler tauchen in fast jeder Diskussion auf. Teuer werden sie, weil auf einer Zahl, die es so nicht gibt, ein Budget und manchmal ein ganzes Projekt aufgebaut wird.
Die hier genannten Beträge haben den Stand August 2026 und werden jeweils zum 1. Januar überprüft; gegenzuprüfen sind sie bei den offiziellen Quellen: BIBB für die Ausbildungsvergütungen, die deutsche Botschaft in Rabat und Make-it-in-Germany für die Mittelgrenze und die Visumgebühren, das Goethe-Institut Marokko für die Prüfungspreise. Betreut wird dieser Leitfaden von Issam, dem Gründer von DeinWeg. Wir versprechen weder Vertrag noch Visum noch Zulassung: Unsere Zusage ist eine Bemühungspflicht.
- Das Minimum des ersten Ausbildungsjahres als Prognose für die gesamte Ausbildung nehmen
- Ein deutsches Brutto mit einem marokkanischen Netto vergleichen
- Das Brutto des Vertrags der 992-€-Grenze gegenüberstellen, die netto gemeint ist
- Die Pflege-Spanne (1.340 bis 1.490 €) auf einen Arbeitgeber anwenden, der nicht unter TVAöD-P / TVöD fällt
- Einer Anzeige glauben, die eine völlig unübliche Azubi-Vergütung verspricht – ein klares Betrugssignal
- Ausbildung und Fachkräfteeinwanderung verwechseln: Die Blue-Card-Schwellen (48.300 € 2025, 50.700 € 2026) betreffen keinen Azubi
Zum Merken
Zahlen geprüft am 20.08.2026
- Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das ERSTE Ausbildungsjahr: 724 € im Monat 2026 (682 € im Jahr 2025). Danach steigt sie mit jedem Ausbildungsjahr.
- Über alle Berufe hinweg liegt die durchschnittliche Ausbildungsvergütung bei rund 1.133 € BRUTTO im Monat. In der Pflege gilt die Spanne von 1.340 bis 1.490 € brutto im ersten Jahr nur bei Arbeitgebern unter TVAöD-P / TVöD (Stand 01.05.2026).
- Die 992-€-Grenze, die grundsätzlich vom Sperrkonto befreit, bezieht sich auf NETTO-Mittel: Ein Vertrag über 1.133 € brutto überschreitet sie nicht zwangsläufig, und entschieden wird im Einzelfall vom Konsulat.
- Diese Seite schreibt keinen Euro-Dirham-Kurs fest: Deutsche Beträge stehen in Euro, marokkanische Kosten in MAD, und den Kurs prüfst du am Tag des Transfers.
- Die 411 € für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) schuldest du selbst, sofern der Betrieb keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung abgibt – und es ist eine Ausgabe nach dem Vertrag, beantragt vom Betrieb, kein Startkostenpunkt.
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Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Azubi – und wie viel ist das in Dirham?
Die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr beträgt 2026 724 € im Monat (682 € im Jahr 2025), der Durchschnitt über alle Berufe liegt bei rund 1.133 € brutto; die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Für den Betrag in Dirham nimm den Tageskurs deiner Bank oder Wechselstube: Wir veröffentlichen keinen festen Kurs, weil er sich ständig ändert und ein veralteter Kurs die ganze Rechnung verfälscht.
Ist die Ausbildungsvergütung brutto oder netto?
Der Vertragsbetrag ist brutto. Sozialabgaben und – abhängig von der Einkommenshöhe – Lohnsteuer werden vor der Auszahlung abgezogen. Der genaue Prozentsatz hängt von deiner Krankenkasse und deiner Steuerklasse ab: Rechne mit deinem eigenen Vertrag und einem Brutto-Netto-Rechner statt mit einem Durchschnittswert aus dem Netz.
Braucht man für die Ausbildung ein Sperrkonto?
Die Grenze liegt bei 992 € NETTO im Monat: darüber wird das Sperrkonto grundsätzlich nicht verlangt, darunter wird eine Ergänzung gefordert – Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. Achtung: Die Grenze ist netto gemeint, ein Vertrag über 1.133 € brutto erlaubt also keinen Schluss. Zum Vergleich: Studierende müssen 11.904 € pro Jahr einfrieren. Die Entscheidung trifft das Konsulat und lässt sich nicht vorab zusichern.
Kann man von einer Ausbildungsvergütung in Deutschland leben?
Der deutsche Staat beziffert den monatlichen Bedarf Studierender mit 992 € netto (11.904 € im Jahr). Das ist der beste überprüfbare Kompass, sagt aber nicht, ob ein konkreter Vertrag reicht: Das hängt von den Abzügen ab und vor allem von der Miete am Ausbildungsort. Ein Zimmer vom Betrieb verändert die Rechnung – zusagen kann dir eine Wohnung aber niemand im Voraus.
Steigt die Vergütung während der Ausbildung?
Ja: Der Vertrag nennt für jedes Ausbildungsjahr einen eigenen Betrag, und dieser steigt von Jahr zu Jahr. Lies deshalb vor der Unterschrift alle Zeilen – zwei bei einem zweijährigen Vertrag, bis zu vier bei dreieinhalb Jahren – und nicht nur den Betrag des ersten Jahres, der stets der niedrigste ist.
Offizielle Quellen
Die Zahlen dieser Seite stammen aus diesen Quellen. Prüfe sie selbst – es ist deine Bewerbung.
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