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Ausbildung · Berufe

Pflegeausbildung in Deutschland: die drei echten Wege für Bewerber aus Marokko

Mit marokkanischem Abitur und einem B2-Zertifikat ist die dreijährige Ausbildung erreichbar: In Nordrhein-Westfalen gilt dein Abitur ohne Weiteres als der geforderte Schulabschluss, sonst entscheidet die Landesbehörde im Einzelfall. Ohne Abitur bleiben die einjährige Pflegefachassistenz, die MFA und die ZFA. Diese Seite sagt dir, welche Tür deine ist.

3 Jahre
Dauer der vollen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann; die Assistenz dauert 1 Jahr in NRW, ab 2027 bundesweit 18 Monate
1.365 – 1.491 €
Bruttovergütung im ersten Ausbildungsjahr nach TVAöD-P, Stand 1. Mai 2026
B1 / B2
B1 mit anerkanntem Zertifikat fürs Visum, B2 als Erwartung der Pflegeschulen
Engpassberuf
Engpassberuf auf dem Arbeitsmarkt laut Bundesagentur für Arbeit — die Ausbildung selbst bleibt selektiv: Die Schule entscheidet vor dem Arbeitgeber

Die drei Wege

  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann, die volle Ausbildung

    Dauer
    3 Jahre im Wechsel zwischen Pflegeschule und Einrichtung
    Zugangsvoraussetzungen
    Erreichter Schulabschluss: In NRW gilt das marokkanische Abitur automatisch als mittlerer Schulabschluss. Die Schulen verlangen ein B2-Zertifikat.
    Für wen
    Für alle mit Abitur, die bereit sind, vor der Bewerbung B2 zu erreichen. Es ist der volle staatliche Abschluss — mit Fachweiterbildungen, Aufstieg und einer Vergütung als examinierte Fachkraft.
  • Pflegefachassistenz

    Dauer
    1 Jahr in NRW derzeit, ab 1. Januar 2027 bundesweit 18 Monate
    Zugangsvoraussetzungen
    Der einzige Weg der Pflege, der in NRW unterhalb von B2 aufgeht — über eine von der Bezirksregierung genehmigte Eignungsprognose der Schule, auch ohne Schulabschluss.
    Für wen
    Für alle ohne Abitur oder mit B1. Eine rechtliche Stufe hin zu den drei Jahren, allerdings nur, wenn der Hauptschulabschluss während der Ausbildung erworben wird — sonst bleibt der Anschluss versperrt.
  • Medizinische Fachangestellte (MFA) und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

    Dauer
    3 Jahre in der Arzt- oder Zahnarztpraxis
    Zugangsvoraussetzungen
    Rechtlich keine Voraussetzung an den Schulabschluss. In der Praxis verlangen viele Stellenanzeigen dennoch die mittlere Reife. Sprache: B1 mit Zertifikat fürs Visum, in der Praxis aber Deutsch für den Patientenkontakt, häufig B2.
    Für wen
    Für alle, die im Gesundheitswesen ohne Nachtdienste arbeiten wollen: Empfang, Assistenz, Sterilisation, Abrechnung. Als ZFA in Nordrhein 1.100 bis 1.300 Euro brutto je nach Ausbildungsjahr.

Der Beruf, ohne Beschönigung

Eine Pflegefachkraft in Deutschland führt nicht nur aus. Sie erhebt den Zustand eines Menschen, plant die Pflege, führt sie durch, dokumentiert sie und verantwortet sie. Konkret heißt das: Körperpflege und Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Unterstützung beim Essen, Kontrolle der Vitalzeichen, Verbandwechsel, Vorbereitung und Gabe von Medikamenten im Rahmen der ärztlichen Delegation, Sterbebegleitung — und sehr viel Gespräch mit alten, kranken oder verängstigten Menschen.

Der Takt ist real: Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage, im Wechsel zwischen Pflegeschule und den Bereichen des Trägers, der dich einstellt. Der Körper arbeitet, der Kopf auch. Das ist kein Beruf, den man wählt, weil er ein Visum öffnet. Wer ihn aus diesem Grund wählt, bricht häufig im ersten Jahr ab — und ein Abbruch stellt den Aufenthaltstitel infrage, der auf diesem Vertrag beruhte: Die Ausländerbehörde prüft die Lage neu und kann ihn beenden.

Was marokkanischen Bewerbern kaum jemand sagt: In Deutschland wird alles schriftlich festgehalten. Übergabe, Pflegeplanung, Vorfall, Behandlungsablehnung, Arztruf. Wer nicht auf Deutsch schreiben kann, kann nicht arbeiten, auch wenn er fachlich gut pflegt. Deshalb steht die Sprache als Mauer vor dem Arbeitgeber und nicht hinter ihm.

  • Grundpflege: Hygiene, Mobilisation, Prophylaxen, Ernährung
  • Behandlungspflege: Vitalzeichen, Verbände, Medikamente nach Delegation, Blutzucker
  • Tägliche schriftliche Dokumentation, für die du haftest
  • Umgang mit Angehörigen, oft in belastenden Situationen
  • Teamarbeit mit mündlicher und schriftlicher Übergabe in jeder Schicht

Die Regel, die alles entscheidet: ein erreichter Abschluss, keine abgesessenen Jahre

Der Zugang zur vollen Ausbildung regelt § 11 des Pflegeberufegesetzes. Es gibt zwei wesentliche Türen. Die erste: der mittlere Schulabschluss oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Die zweite: der Hauptschulabschluss, zusammen entweder mit einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung oder mit einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege. Beide Kombinationen zählen — die erste wird Absolventinnen und Absolventen von OFPPT oder ISTA fast nie genannt.

Entscheidend ist das Wort Abschluss. Eine Schulbescheinigung, ein Anwesenheitsnachweis oder ein Jahreszeugnis sind kein Abschluss. Am deutlichsten zeigt das ein amtliches Merkblatt aus Hessen, das ein Abgangszeugnis einer zehnjährigen Hauptschule ohne Abschluss ausdrücklich in die Spalte Nein einordnet. Das Papier gilt nicht für NRW, aber es zeigt exakt, wie der Begriff überall gelesen wird.

Die Konsequenz ist hart und sollte einmal klar gesagt werden: Ohne anerkannten Schulabschluss ist die dreijährige Ausbildung verschlossen. Sie öffnet sich nur über die zweite Tür, und die ist kumulativ: Schulabschluss auf Niveau Hauptschulabschluss und dazu entweder eine mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung oder die einjährige Assistenzausbildung in der Pflege. Beides zusammen, nie eines allein.

Genau hier geht ein Jahr verloren. Wer ohne Abitur eine Bewerbung als Pflegefachfrau aufbaut, wird von der Pflegeschule abgelehnt, bevor ein Arbeitgeber das Anschreiben überhaupt liest. Diese Regel lässt sich weder über Kontakte noch über eine bessere Mappe umgehen.

Mit marokkanischem Abitur: was Nordrhein-Westfalen automatisch anerkennt

In Nordrhein-Westfalen gilt das marokkanische Abitur automatisch als mittlerer Schulabschluss. Die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln in der Fassung vom 15. Juni 2026 führt Marokko in Anlage 1 und gewährt die Gleichwertigkeit für den Abschluss nach zwölf Schuljahren, in allen Fachrichtungen und ohne Notenspiegel. Ein vorheriges Verfahren ist nicht nötig, und um sich darauf zu berufen, ist keine Einzelbescheinigung erforderlich.

Nachweisen musst du es trotzdem selbst, denn weder Schule noch Arbeitgeber wissen von diesem Text. Drei Unterlagen gehören zusammen: das Zeugnis, seine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche und der Ausdruck des vollständigen Dokuments, also Informationsschreiben, Allgemeinverfügung und Anlage 1. Die PDF-Datei ist öffentlich und kostenlos bei der Bezirksregierung Köln abrufbar.

Zwei Grenzen musst du kennen. Erstens gilt der Text nur für NRW; einer bayerischen Bewerbung beigelegt, bindet er Bayern nicht. Außerhalb von NRW bleibt die Grundlage die erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung, die ein marokkanisches Abitur nach zwölf Jahren erfüllt — die Bewertung liegt dann aber bei der Landesbehörde und ist nicht automatisch. Zweitens sieht der Text seinen eigenen Widerruf vor, falls sich die Kriterien ändern: Prüfe also das Datum der Fassung, die du ausdruckst.

Ebenfalls gut zu wissen, weil es Wochen Wartezeit spart: In NRW ist für ausländische Zeugnisse bis zur mittleren Reife die Bezirksregierung Köln zuständig. Für Pflegeauszubildende existiert eine Vorabprüfung, sie läuft jedoch ausschließlich zwischen Behörde und Pflegeschule. Du selbst kannst sie nicht anstoßen — das macht die Schule.

Ohne Abitur: die offenen Türen und die Wand, die du kommen sehen musst

Die erste Tür ist die Pflegefachassistenz. In NRW dauert sie derzeit ein Jahr, und sie ist die einzige Ausbildung der Branche, in der die Schule eine positive Eignungsprognose stellen kann, die von der Bezirksregierung genehmigt wird und die schulische Voraussetzung ersetzt. Am 1. Januar 2027 tritt das Bundesgesetz über die Pflegefachassistenz (PflFAssG) in Kraft: Die Prognose wird in allen sechzehn Ländern bundesweites Recht, die Ausbildung dauert dann 18 Monate in Vollzeit und löst die bisherigen 27 landesrechtlichen Regelungen ab. Vorher stützt sie sich auf die geltende Verordnung und die Praxis der Bezirksregierungen — für einen Start im Jahr 2026 darf niemand sagen, das Gesetz sehe das vor.

Die zweite und dritte Tür sind MFA und ZFA. Weder das Berufsbildungsgesetz noch die Ausbildungsverordnung verlangen einen Schulabschluss, und die Zahnärztekammer Nordrhein schreibt es wörtlich: Ein bestimmter Schulabschluss ist keine Voraussetzung für die Ausbildung. Im selben Satz folgt allerdings der Zusatz, dass die meisten Praxen Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss bevorzugen. Die Hürde ist also wirtschaftlich, nicht rechtlich: Das Gesetz verlangt es nicht, die Stellenanzeige schon. Zur Sprache: Fürs Visum genügt ein B1-Zertifikat, im Alltag erwartet die Arztpraxis aber ein Deutsch, das Empfang und Patientengespräch vom ersten Tag an trägt — häufig B2.

Nun die Wand, die Agenturen nie zeigen. Wer über eine Eignungsprognose in die Assistenz kommt, also ohne Schulabschluss, verlässt die Ausbildung weiterhin ohne Hauptschulabschluss. Die zweite Tür ist aber in beiden Varianten kumulativ: Ohne Hauptschulabschluss öffnen weder die einjährige Assistenz noch eine zweijährige Berufsausbildung die drei Jahre. Der Ausweg existiert und wird vor der Unterschrift verhandelt: Die NRW-Hinweise sehen vor, dass die Schule mit einem zertifizierten Träger kooperiert, damit der Schulabschluss während der Ausbildung erworben wird, bei entsprechend angepasster Dauer. Frage jede Schule schriftlich danach.

Trotzdem ist die Assistenz kein Trostpreis und sollte auch nicht so dargestellt werden. Sie ist eine rechtliche Stufe: Du bist angestellt, arbeitest im Betrieb, hast nach einem Jahr einen staatlichen Abschluss und danach den Zugang zur vollen Ausbildung, sofern die schulische Seite parallel geklärt wurde. Viele deutsche Pflegefachkräfte sind genau diesen Weg gegangen.

  • Frage an die Schule: Bieten Sie den Erwerb des Hauptschulabschlusses während der Assistenzausbildung an?
  • Frage an den Arbeitgeber: Übernehmen Sie Assistenzkräfte anschließend in die dreijährige Ausbildung?
  • Suche dein marokkanisches Zeugnis der Mittelschule heraus: keine automatische Anerkennung, aber eine Einzelfallprüfung ist möglich
  • Ein zweijähriger OFPPT- oder ISTA-Abschluss erfüllt zusammen mit einem anerkannten Hauptschulabschluss die erste Variante: Anerkennung nicht automatisch, vorher bewerten lassen

Die Sprache: B1 fürs Visum, B2 für die Schule

Das sind zwei verschiedene Schwellen, und wer sie verwechselt, verliert Monate. Für das Visum zur Berufsausbildung verlangt die Botschaft in Rabat mindestens B1. Nach Angaben derselben Botschaft und des Auswärtigen Amts muss das Zertifikat aus einer geschlossenen Liste stammen: Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF ab B2 und ECL. Eine Bescheinigung einer örtlichen privaten Sprachschule gilt nicht als Zertifikat. Und es darf bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sein — an diesem einen Punkt scheitern viele Anträge. Das sind Verwaltungsvorgaben, die sich ändern können: Prüfe die am Tag der Antragstellung geltende Checkliste.

Für die Pflegeschule gilt etwas anderes. Die in NRW geltenden Hinweise nennen B2 als Orientierung für den Zugang zur Ausbildung. Weder das PflBG noch das PflFAssG legen ein Niveau fest, in der Praxis verlangt die Schule aber das B2-Zertifikat — und sie lehnt vor dem Arbeitgeber ab. Mit B1 eine Mappe als Pflegefachmann zu bauen, heißt sich auf einen Platz zu bewerben, für den die Schule dich nicht zulässt.

In der Pflege gibt es in NRW genau eine Ausnahme: die Pflegefachassistenz, bei der eine positive Eignungsprognose der Schule, genehmigt durch die Bezirksregierung, das B2-Zertifikat ersetzen kann. Das ist die einzige Tür der Pflege, die unterhalb von B2 aufgeht; MFA und ZFA gehören nicht dazu, das sind Praxisberufe. Überall sonst — Pflegefachmann, OTA, ATA, Notfallsanitäter, technische Laborberufe — wird B2 mit Zertifikat erwartet.

Auf der Visumsseite gibt es eine weitere Ausnahme: Geht der Ausbildung ein Deutschkurs in Deutschland voraus, kann bei Antragstellung ein niedrigeres Niveau genügen, gegen Nachweise über Dauer, Wochenstunden, Kursart und Zielniveau. Das ersetzt aber nicht das B2, das die Schule später verlangt.

Die tatsächliche Vergütung und die Schwelle, auf die das Konsulat schaut

Nach dem für die Pflege geltenden Tarifvertrag TVAöD-P liegt die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr zum 1. Mai 2026 je nach Buchstabe des Tarifvertrags zwischen rund 1.365 und 1.491 Euro brutto. Das zweite Jahr liegt bei 1.552 Euro, das dritte bei 1.653 Euro. Das Wort Tarifvertrag gehört zur Zahl: allein genannt, wird sie zur falschen Auskunft.

Ohne Tarifbindung greift die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung: 724 Euro monatlich im ersten Jahr im Jahr 2026, gegenüber 682 Euro im Jahr 2025. Der Abstand ist groß — der Träger und sein Tarif wiegen also genauso schwer wie der Beruf selbst. Zum Vergleich: In der Zahnarztpraxis setzt die Kammer Nordrhein die ZFA-Vergütung zum 1. August 2026 auf 1.100, 1.200 und 1.300 Euro fest.

Die Schwelle des Konsulats ist eine andere. Die Checkliste der Botschaft in Rabat für das Ausbildungsvisum verlangt, dass dir während der Ausbildung mindestens 1.048 Euro brutto monatlich zur Verfügung stehen. Liegt die vertragliche Vergütung darunter, musst du nachweisen, dass du die Differenz aus eigenen Mitteln ausgleichst. Wichtig: 1.048 Euro sind ein Bruttobetrag. Die häufig zitierten 992 Euro netto sind der Studierendensatz und gelten hier nicht.

Ein Detail, das viele Fälle entscheidet: Stellt der Arbeitgeber Unterkunft oder Verpflegung kostenfrei, wird das angerechnet — vorausgesetzt, die vorgesehene Miete wird angegeben. Lass dir das bei Vertragsunterzeichnung schriftlich geben, nicht drei Monate später.

Visum und beschleunigtes Verfahren: wer macht was, wer zahlt was

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG erfasst ausdrücklich auch die Einreise zur Ausbildung nach § 16a. Entscheidend ist: Der Arbeitgeber stellt den Antrag, in Vollmacht des Bewerbers, bei der zuständigen Ausländerbehörde. Liegt die Vorabzustimmung vor, vergibt die Auslandsvertretung in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Eingang einen Termin.

Beim Geld muss man genau sein. Die Gebühr von 411 Euro trägt die Bewerberin oder der Bewerber, nicht der Betrieb: Gebührenschuldner ist grundsätzlich die ausländische Fachkraft. Der Arbeitgeber übernimmt sie nur mit einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung. Das nationale Visum kostet 75 Euro, für Minderjährige 37,50 Euro, zahlbar in Dirham. Das Argument gegenüber dem deutschen Betrieb stimmt also: Für ihn entstehen keine Kosten.

In Marokko läuft die Antragstellung zwingend über TLScontact. Zwei verbreitete Irrtümer gehören sofort entsorgt: Ein APS-Verfahren existiert für Marokko nicht, und anabin ist kostenlos online einsehbar. Wer einen Hochschulabschluss hat: Die Zeugnisbewertung der ZAB kostet 208 Euro — sinnvoll für Anerkennung oder qualifizierte Beschäftigung, für den Einstieg in eine Ausbildung nicht erforderlich.

Nichts davon garantiert etwas. Der Vertrag hängt an einem Arbeitgeber, der dich auswählt, das Visum an einer deutschen Behörde, die allein entscheidet. Wer dir eines von beiden garantiert, lügt — es ist das zuverlässigste Erkennungszeichen unseriöser Vermittlung.

Was dir zu Unrecht verkauft wird — und was du ab heute vorbereitest

Erster Fehlstart: Rettungshelfer und Rettungssanitäter sind keine Ausbildungen. Es sind kurze Lehrgänge, 160 beziehungsweise 520 Stunden, die du selbst bezahlst: rund 600 Euro für den ersten, je nach Anbieter 1.500 bis 2.200 Euro für den zweiten. Kein Vertrag, keine Vergütung, kein Berufsabschluss — und die anschließende Tätigkeit setzt eine deutsche Fahrerlaubnis voraus. Der Notfallsanitäter ist dagegen eine echte Ausbildung, verlangt aber mittleren Schulabschluss oder Hauptschulabschluss plus mindestens zweijährige Ausbildung, ein hohes Sprachniveau — B2, je nach Schule oft C1 —, und die Arbeitgeber fordern zusätzlich den Führerschein der Klasse C1.

Zweiter Fehlstart, meist zu spät bemerkt: Der marokkanische Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt. Marokko steht nicht in Anlage 11 FeV, ein bilaterales Abkommen fehlt. Theorie und Praxis müssen daher neu abgelegt werden. Rechne das ein, wenn dein Zielberuf Fahren voraussetzt.

Der Rest liegt bei dir und beginnt in dieser Woche. Die Reihenfolge, die funktioniert, ist immer dieselbe: zuerst die Papiere, dann die Sprache, zuletzt die Bewerbungen. Umgekehrt kostet es ein Jahr.

Wenn du nicht weißt, welche der drei Türen deine ist: Die erste Prüfung deiner Unterlagen bei DeinWeg ist kostenlos. Wir sehen uns Zeugnisse, tatsächliches Sprachniveau und Vorhaben an und sagen dir, was möglich ist — auch dann, wenn die Antwort Nein lautet. Alles Weitere wird danach über WhatsApp besprochen.

  • Höchsten Abschluss und alle Notenübersichten sammeln und beglaubigt übersetzen lassen
  • Ohne Abitur: das Zeugnis der marokkanischen Mittelschule heraussuchen — Einzelfallprüfung, aber dein wichtigstes Papier
  • Für eine Prüfung bei Goethe, telc, ÖSD oder ECL anmelden; B2 anpeilen, wenn du die drei Jahre willst
  • Datum des Sprachzertifikats prüfen: bei Visumantrag nicht älter als zwölf Monate — und die an diesem Tag geltende Checkliste noch einmal lesen
  • Jede Schule schriftlich fragen, ob der Hauptschulabschluss während der Assistenz erworben werden kann
  • Seriöse E-Mail-Adresse und Lebenslauf im deutschen Format vorbereiten — daran entscheidet sich, ob geantwortet wird

Zum Merken

Zahlen geprüft am 20.08.2026

  • § 11 PflBG verlangt einen erreichten Abschluss, nicht zehn abgesessene Schuljahre: Ohne anerkannten Schulabschluss bleibt die dreijährige Pflegeausbildung verschlossen, was Agenturen auch behaupten.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt das marokkanische Abitur laut Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln vom 15. Juni 2026 automatisch als mittlerer Schulabschluss, in allen Fachrichtungen und ohne Notenspiegel — und ausschließlich in diesem Bundesland.
  • Für das Ausbildungsvisum verlangt die Botschaft in Rabat mindestens B1 mit einem höchstens zwölf Monate alten Zertifikat von Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL — prüfe die am Tag der Antragstellung geltende Checkliste; die Pflegeschulen erwarten dagegen B2 und lehnen vor dem Arbeitgeber ab.
  • Nach TVAöD-P verdienen Pflegeauszubildende zum 1. Mai 2026 im ersten Jahr rund 1.365 bis 1.491 Euro brutto, gegenüber 724 Euro gesetzlicher Mindestausbildungsvergütung ohne Tarifbindung.
  • Das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG beantragt der Arbeitgeber und bringt in der Regel innerhalb von drei Wochen einen Termin, doch die Gebühr von 411 Euro zahlt die Bewerberin oder der Bewerber, zusätzlich zu 75 Euro für das Visum.

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Häufige Fragen

Ich habe kein Abitur. Kann ich trotzdem in der deutschen Pflege arbeiten?

Ja, aber nicht direkt über die dreijährige Ausbildung, die einen erreichten Schulabschluss verlangt. Drei Türen bleiben: die einjährige Pflegefachassistenz, in NRW über eine Eignungsprognose der Schule zugänglich, sowie MFA und ZFA, für die das Gesetz keinen Schulabschluss vorschreibt. Die Assistenz führt anschließend zu den drei Jahren — sofern der Schulabschluss parallel erworben wird.

Ich habe B1. Kann ich jetzt starten?

Für das Visum ja: Die Botschaft in Rabat verlangt mindestens B1, zertifiziert von Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL und höchstens zwölf Monate alt; prüfe die am Tag der Antragstellung geltende Checkliste. Für die Schule in den meisten Fällen nein: Pflegeschulen erwarten B2 zum Ausbildungsbeginn. Die einzige Ausnahme in NRW ist die Pflegefachassistenz, wo eine genehmigte Eignungsprognose das B2-Zertifikat ersetzen kann.

Wie viel verdiene ich während der Pflegeausbildung?

Nach TVAöD-P zum 1. Mai 2026 zwischen 1.365 und 1.491 Euro brutto im ersten Jahr, danach 1.552 und 1.653 Euro. Ohne Tarifbindung greift die gesetzliche Untergrenze von 724 Euro monatlich im Jahr 2026. Achte zusätzlich auf die Visumsschwelle: Die Botschaft in Rabat verlangt mindestens 1.048 Euro brutto monatlich, sonst musst du die Differenz nachweisen.

Reicht mein marokkanisches Mittelschulzeugnis für die dreijährige Ausbildung?

Allein nicht, und hier ist Genauigkeit wichtig: Keine Allgemeinverfügung erkennt es automatisch an, die Bewertung erfolgt im Einzelfall. Selbst als Hauptschulabschluss anerkannt genügt es allein nicht: Das Gesetz verlangt zusätzlich entweder eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Assistenzausbildung in der Pflege. Ein zweijähriger OFPPT- oder ISTA-Abschluss kann diese Kombination erfüllen, sobald seine Anerkennung geklärt ist. Beide Bedingungen gelten kumulativ.

Wer zahlt das beschleunigte Verfahren und das Visum?

Die 411 Euro für das Verfahren nach § 81a AufenthG zahlt die Bewerberin oder der Bewerber, nicht der Betrieb — es sei denn, dieser unterzeichnet eine Kostenübernahmeerklärung. Das nationale Visum kostet 75 Euro, für Minderjährige 37,50 Euro, zahlbar in Dirham. Die Antragstellung in Marokko läuft zwingend über TLScontact. Für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten.

Eine Agentur verspricht mir Vertrag und Visum in drei Monaten. Ist das seriös?

Nein. Der Vertrag hängt an einem Arbeitgeber, der seinen Auszubildenden auswählt, das Visum an einer deutschen Behörde, die allein entscheidet. Die genannten drei Wochen betreffen nur den Termin bei der Auslandsvertretung, nachdem der Arbeitgeber die Vorabzustimmung erwirkt hat. Eine Garantie auf Vertrag, Visum oder Wohnung ist das deutlichste Warnsignal.

Offizielle Quellen

Die Zahlen dieser Seite stammen aus diesen Quellen. Prüfe sie selbst – es ist deine Bewerbung.

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