+49 152 5270 4197

Wir antworten auf Arabisch oder Französisch, innerhalb von 24 Werkstunden.

DeinWeg
Kostenlose Guides

Ist die Ausbildung in Deutschland kostenlos oder kostenpflichtig? Die ehrliche Antwort

In der dualen Ausbildung zahlst du nichts für die Ausbildung selbst, sondern verdienst dabei. Der Betrieb zahlt eine Vergütung, gesetzlicher Mindestbetrag im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro monatlich bei einem Vertrag mit Beginn 2026. Was Geld kostet, ist der Weg dorthin: Sprache, Übersetzungen, Visum, Flug. Und die schulische Ausbildung zahlt gar nichts.

Kostenlos: meinst du die Ausbildung oder das ganze Vorhaben?

Genau hier entsteht das Missverständnis. In der dualen Ausbildung, die fast alle marokkanischen Bewerberinnen und Bewerber anstreben, unterschreibst du einen Berufsausbildungsvertrag, also einen Arbeits- und Ausbildungsvertrag, den die IHK oder die Handwerkskammer in das Verzeichnis einträgt. Das ist keine kostenpflichtige Anmeldung an einer Schule: § 17 des Berufsbildungsgesetzes verpflichtet den Betrieb zu einer angemessenen Vergütung, die mindestens einmal pro Ausbildungsjahr steigen muss.

Das Gesetz geht über die Vergütung hinaus. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG verpflichtet den Betrieb, dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen: Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die zur Ausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfung nötig sind; Geräte und Software sind kostenlos zu stellen, wenn die Ausbildung mobil digital erfolgt (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Und § 37 Abs. 4 BBiG bestimmt, dass die Abschlussprüfung für Auszubildende gebührenfrei ist: Die Kammer darf ihnen dafür keine Gebühren berechnen. Für den deutschen Teil zahlst du also weder Schulgeld noch Werkzeuge noch Gebühren für die Abschlussprüfung. In deinem Budget bleiben Posten, die das Gesetz nicht dem Betrieb zuweist: die Fahrt zur Berufsschule und, bei Blockunterricht, die Unterbringung im Internat — manche Betriebe und manche Kammern beteiligen sich daran, lass dir das vor der Unterschrift schriftlich geben.

Das Vorhaben selbst kostet dagegen sehr wohl. Zwischen deiner Entscheidung und dem Flug liegen Deutschkurse, eine Prüfung, beglaubigte Übersetzungen, Legalisationen, ein Visum, ein Ticket und die erste Miete. Nichts davon übernimmt der deutsche Betrieb von sich aus; manche tun es, das lässt sich verhandeln und gehört schriftlich festgehalten. Eine ehrliche Seite sagt deshalb beide Sätze hintereinander: Die Ausbildung kostet nichts, der Weg dorthin schon.

Wie viel du verdienst und warum sich der Betrag jedes Jahr ändert

Die Untergrenze heißt Mindestausbildungsvergütung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht die Staffel: Für einen Vertrag mit Beginn im Jahr 2026 liegt der gesetzliche Mindestbetrag im ersten Ausbildungsjahr bei 724 Euro monatlich. Für einen Vertrag aus dem Jahr 2025 waren es 682 Euro. Maßgeblich ist das Jahr des Vertragsbeginns, nicht das laufende Jahr: Einmal unterschrieben, gilt die Staffel für die gesamte Ausbildung.

Diese Untergrenze steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Bei einem Vertrag aus 2026: 724 Euro im ersten Jahr, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten. Wer 724 Euro nennt, ohne gesetzlicher Mindestbetrag und erstes Ausbildungsjahr dazuzusagen, schreibt bereits einen falschen Satz. Genau das tun die meisten Seiten zu diesem Thema.

Der beobachtete Durchschnitt liegt bei rund 1.133 Euro brutto im Monat, über alle Berufe und alle Ausbildungsjahre hinweg. Die Unterschiede sind gewaltig: Die Pflege zahlt deutlich darüber, Friseurhandwerk, Bäckerei und Gastronomie deutlich darunter. Dazu kommt: Ein Tarifvertrag darf nach § 17 Abs. 3 BBiG unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegen und geht dann vor — aber nur, wenn der Betrieb an diesen Tarifvertrag auch gebunden ist (§ 3 Abs. 1 TVG). Die richtige Frage an den Betrieb lautet deshalb: Sind Sie tarifgebunden, und an welchen Tarifvertrag? Das Wort garantiert hat in diesem Satz nichts zu suchen.

Brutto, netto: worauf die Botschaft beim Sperrkonto wirklich schaut

Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge. Auszubildende tragen die Arbeitnehmeranteile der vier Zweige der Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21 Prozent des Bruttolohns. Lohnsteuer fällt in dieser Höhe praktisch nicht an, denn der Grundfreibetrag liegt für 2026 bei 12.348 Euro.

Eine Ausnahme wird oft zitiert und hilft nicht weiter: Die Geringverdienergrenze, der einzige Fall, in dem der Betrieb die Beiträge allein trägt, liegt nach § 20 SGB IV bei 325 Euro monatlich und ist seit 2003 unverändert. Keine echte Ausbildung liegt so niedrig. Du zahlst deine Beiträge also tatsächlich, und der Betrag im Vertrag ist nicht der Betrag auf deinem Konto.

Daraus folgt die Rechnung, auf die es ankommt. Für eine betriebliche duale Ausbildung gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn die Ausbildungsvergütung im Monat mindestens 1.048 Euro brutto beziehungsweise 822 Euro netto beträgt (Jahr 2026): Das sind zwei Schreibweisen derselben Schwelle, nicht zwei verschiedene Grenzwerte. Eine durchschnittliche Vergütung von 1.133 Euro brutto, aus der etwa 890 Euro netto bleiben, liegt darüber und erreicht die Schwelle damit; ein Sperrkonto wird dafür dann nicht verlangt. Die oft zitierten 992 Euro netto im Monat, also 11.904 Euro im Jahr, sind der Betrag für Studierende und gelten für Auszubildende nicht — genau diese Verwechslung lässt Bewerberinnen und Bewerber aufgeben, deren Finanzierung längst gestanden hätte. Liegt die Vergütung darunter, etwa beim gesetzlichen Mindestbetrag von 724 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, weist du nur die Differenz nach und nicht den gesamten Betrag; eine vom Betrieb gestellte oder verbilligte Unterkunft wird dabei angerechnet. Die eigentliche Falle bleibt also brutto gegen netto: Vergleiche nur Gleiches mit Gleichem und lass dir den Nettobetrag schriftlich geben, bevor du irgendetwas schließt.

Die Ausnahme, die kaum jemand erklärt: die schulische Ausbildung

Neben der dualen gibt es die schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule. Sie ist in den Gesundheitsfachberufen und im sozialen Bereich sehr verbreitet. Unterrichtet wird in der Schule und nicht im Betrieb, deshalb wird in der Regel keine Vergütung gezahlt. Dasselbe Wort Ausbildung steht also für zwei gegensätzliche Budgets, und das ist die allererste Frage an jede Schule.

Öffentliche Berufsschulen erheben kein Schulgeld. Private Berufsfachschulen dagegen schon: Beobachtet werden 100 bis 600 Euro monatlich. Mehrere Länder haben es in den Gesundheitsberufen abgeschafft oder übernommen. Nordrhein-Westfalen erstattet es zu 100 Prozent in Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie und für PTA, Niedersachsen hat es abgeschafft, Hamburg sichert die Schulgeldfreiheit für Eintritte bis zum 31.12.2026 in Physiotherapie und Ergotherapie zu, Schleswig-Holstein fördert bis zum 31.12.2027. Bundesweit gesichert ist davon nichts, und es sind befristete Förderprogramme: Frag bei deiner Wunschschule nach, und zwar jedes Jahr neu.

In der Pflege entscheidet das Gesetz umgekehrt: § 24 Abs. 3 Nr. 1 des Pflegeberufegesetzes erklärt jede Vereinbarung über ein Schulgeld für nichtig, und § 19 Abs. 1 verpflichtet den Träger der praktischen Ausbildung zu einer angemessenen Ausbildungsvergütung, finanziert über einen Ausgleichsfonds auf Landesebene (§§ 26 ff. PflBG). Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist damit kostenlos und bezahlt, im ersten Ausbildungsjahr je nach Tarifvertrag TVAöD-P oder TVöD etwa 1.340 bis 1.490 Euro brutto. An den Zugangsvoraussetzungen ändert das nichts: Der Zugang richtet sich nach § 11 PflBG. Ohne Abitur ist die dreijährige Ausbildung nicht unmittelbar zugänglich — vorgesehen ist der Weg über eine einjährige Pflegeassistenzausbildung zusammen mit einem anerkannten Schulabschluss, beides kumulativ. Und unterhalb von B2 bleibt in diesem Bereich nur die Pflegefachassistenz offen, auf Grundlage einer Eignungsprognose der Schule; überall sonst verlangen die Schulen ein B2-Zertifikat.

Für das Visum hat das Folgen, die oft zu spät auffallen: Ohne Vergütung muss der Lebensunterhalt anders nachgewiesen werden. Bei einer schulischen Ausbildung müssen dir monatlich mindestens 959 Euro netto zur Verfügung stehen (Jahr 2026), über ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder ein Stipendium. Eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche kann berücksichtigt werden, wenn der Vertrag dem Antrag beiliegt und die Tätigkeit sich von der Ausbildung unterscheidet. Das ist eine Möglichkeit im Ermessen der Auslandsvertretung, kein erworbenes Recht.

Was dein Weg nach Deutschland wirklich kostet, Posten für Posten

Zuerst die Sprache. Am Goethe-Institut in Marokko kostet eine Kursstufe rund 3.000 MAD, die B1-Prüfung 2.500 MAD und die B2-Prüfung 2.800 MAD. B1 ist der gesetzliche Mindestwert für das Ausbildungsvisum, und die deutsche Botschaft in Rabat verlangt das Sprachzertifikat im Original und behält sich vor, dein tatsächliches Niveau zu prüfen. Das ist der schwerste Posten im Budget und der einzige, den man nicht kaufen kann: Er wird erarbeitet.

Dann folgen die Unterlagen und die marokkanische Verwaltung: beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse, Beglaubigungen und Apostille, Kopien der CIN, Passbilder nach Norm. Danach das nationale Visum der Kategorie D selbst: 75 Euro, für Minderjährige 37,50 Euro, zahlbar in Dirham. Die Antragsannahme in Rabat läuft zwingend über TLScontact, deren Servicegebühr 275 MAD beträgt, Stand August 2026 — prüfe den Betrag vor der Zahlung auf der Seite von TLScontact.

Leitet dein Betrieb das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ein, kommen 411 Euro dazu. Achte auf diese Zeile, sie wird fast überall falsch herum geschrieben: Die 411 Euro schuldet die ausländische Fachkraft selbst, nicht der Betrieb; dieser übernimmt sie nur mit einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung. Eingeleitet wird das Verfahren vom Betrieb, das ist etwas anderes als bezahlt. Einen Posten kannst du sofort streichen: Für Marokko gibt es keine APS, die Akademischen Prüfstellen decken nur China, Indien, Vietnam und die Mongolei ab.

Bleiben Flugticket, Versicherung, erste Miete und Kaution. Wir rechnen keinen dieser Beträge in Dirham um: Ein in einem Artikel umgerechneter Eurobetrag wird falsch, ohne dass es jemand merkt. Jeder Betrag bleibt deshalb in seiner Ursprungswährung, und du prüfst den Kurs an dem Tag, an dem du dein Geld wechselst.

Was niemals bezahlt wird: drei Warnzeichen

Erstes Warnzeichen: Ein deutscher Arbeitgeber lässt sich eine Einstellung niemals vom Bewerber bezahlen. § 12 Abs. 2 BBiG erklärt jede Vereinbarung für nichtig, die Auszubildende zu einer Entschädigung für die Ausbildung verpflichtet (Nr. 1), ebenso Vertragsstrafen (Nr. 2) und pauschalierten Schadensersatz zu ihren Lasten (Nr. 4). Taucht in einem Vertrag eine Ausbildungskaution auf, ist der Vertrag im Unrecht, nicht du.

Zweites Warnzeichen: der garantierte Platz. Kein Vermittler entscheidet über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes oder über ein Visum. Das tun der Betrieb, die Kammer, die Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde. Wer eine Garantie verkauft, verkauft etwas, das er nicht liefern kann. Eine seriöse Begleitung verpflichtet sich zu Mitteln, also zu Unterlagen, Bewerbungen und Vorbereitung auf Gespräche, und schreibt das ausdrücklich hin.

Drittes Warnzeichen: Unklarheit darüber, wer was zahlt. In der Pflege beruht das staatliche Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministeriums auf dem Employer-Pays-Principle: Die Anwerbung muss für die angeworbene Pflegekraft kostenfrei sein, mit schriftlicher Information über ihre Rechte in einer Sprache, die sie versteht. Das Siegel ist freiwillig und auf die Pflege begrenzt: Sein Fehlen macht niemanden illegal, sein Vorhandensein ist ein gutes Zeichen.

Eine Unterscheidung gehört ehrlicherweise dazu: Ein marokkanischer Dienstleister darf seine eigenen Leistungen berechnen, also Bewerbungsunterlagen, Kurse, Übersetzungen und Gesprächsvorbereitung. Das ist ein Vertrag nach marokkanischem Recht, getrennt vom deutschen Ausbildungsvertrag, und ihn zu bezahlen ist nichts Ungewöhnliches. Schriftlich stehen muss, was geleistet wird, was nicht, und was niemand versprechen kann.

Drei Fragen, bevor du irgendjemandem glaubst

Erstens: dual oder schulisch? Frag nach dem genauen Namen des Vertrags. Handelt es sich um einen bei der IHK oder der Handwerkskammer eingetragenen Berufsausbildungsvertrag, bist du im dualen System und wirst bezahlt. Ist von Anmeldung, Semester oder Schulgeld die Rede, bist du im schulischen Weg, und dann gehört das gesamte Budget vor die Zusage, nicht danach.

Zweitens: welcher Betrag, welches Jahr, brutto oder netto? Lass dir die Vergütung des ersten Ausbildungsjahres und ihre Entwicklung schriftlich geben. Denk daran, dass 724 Euro eine Untergrenze für das erste Jahr sind und dass der Durchschnitt von 1.133 Euro ein Bruttobetrag ist, niemals ein Nettobetrag. Ein seriöser Betrieb antwortet in einer Zeile; ein Vermittler, der ausweicht, hat dir damit auch geantwortet.

Drittens: welches Bundesland, welche Schule? Ob Schulgeld anfällt, hängt vom Land, von der Schule und vom Auslaufdatum des jeweiligen Programms ab. Schreib die Schule direkt an, in Deutschland antwortet sie. Das Sprachzertifikat hängt dagegen von keinem Bundesland ab: Es wird von Marokko aus vorbereitet, vor allem anderen, und dort entscheidet sich die Hälfte des Verfahrens.

Und zuletzt, aber nicht nebensächlich: Übertrag niemals die Regeln der französischen Lehre. Finanzierung über einen OPCO, ein Prozentsatz des Mindestlohns nach Alter, ein CFA, all das gibt es in Deutschland nicht. Genau diese Inhalte belegen die erste Trefferseite auf Französisch und lassen die eigentliche Frage unbeantwortet.

Zum Merken

Zahlen geprüft am 20.08.2026

  • In der dualen Ausbildung zahlt der Auszubildende kein Schulgeld und erhält eine Vergütung: § 17 BBiG verpflichtet den Ausbildungsbetrieb zu einer angemessenen Vergütung, die mindestens einmal pro Ausbildungsjahr steigt.
  • Der gesetzliche Mindestbetrag im ersten Ausbildungsjahr liegt bei 724 Euro monatlich für einen Vertrag mit Beginn 2026, gegenüber 682 Euro im Jahr 2025; danach steigt er auf 854, 977 und 1.014 Euro.
  • Die beobachtete Durchschnittsvergütung in der Ausbildung liegt bei rund 1.133 Euro brutto im Monat über alle Berufe und Ausbildungsjahre hinweg: weder ein Mindestbetrag noch ein Erstjahresgehalt noch ein Nettobetrag.
  • Bei einer betrieblichen dualen Ausbildung gilt der Lebensunterhalt ab 1.048 Euro brutto monatlich als gesichert, das entspricht 822 Euro netto (Jahr 2026), dieselbe Schwelle in zwei Schreibweisen: Ein Vertrag über 1.133 Euro brutto, aus dem etwa 890 Euro netto bleiben, erreicht sie. Die 992 Euro netto, also 11.904 Euro im Jahr, sind der Betrag für Studierende, nicht für Auszubildende.
  • Schulische Ausbildungen zahlen in der Regel keine Vergütung, und eine private Berufsfachschule kann ein Schulgeld von beobachteten 100 bis 600 Euro monatlich verlangen, je nach Bundesland und Schule.

Eine Frage zu deinem konkreten Fall?

Schreib uns: Wir sehen uns dein Profil an und sagen dir ehrlich, was möglich ist.

Auf WhatsApp chatten

Häufige Fragen

Kostet eine Ausbildung in Deutschland Geld?

Die duale Ausbildung nicht: kein Schulgeld, und der Betrieb zahlt dir eine Vergütung. Geld kostet der Weg dorthin, also Deutschkurse mit rund 3.000 MAD pro Stufe am Goethe-Institut, beglaubigte Übersetzungen, Legalisationen, das nationale Visum D mit 75 Euro, die Servicegebühr von TLScontact mit 275 MAD, Stand August 2026, das Flugticket und die erste Miete. Zwei getrennte Budgets, die man nie vermischen sollte.

Kann man in Deutschland von 724 Euro im Monat leben, dem gesetzlichen Mindestbetrag im ersten Ausbildungsjahr?

724 Euro sind der gesetzliche Mindestbetrag im ersten Ausbildungsjahr bei einem Vertrag mit Beginn 2026, und zwar brutto. Der beobachtete Durchschnitt liegt eher bei 1.133 Euro brutto, mit erheblichen Unterschieden nach Beruf und Bundesland. Viele Azubis wohnen in einer WG oder in einem Personalzimmer des Betriebs. Rechne mit der echten Miete der Stadt, bevor du unterschreibst, nicht danach.

Warum werden manche Ausbildungen in Deutschland nicht bezahlt?

Weil es sich nicht um eine duale, sondern um eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule handelt, nicht um eine Ausbildung im Betrieb. In der Regel wird dort keine Vergütung gezahlt, und an einer privaten Schule kann je nach Bundesland ein Schulgeld von 100 bis 600 Euro monatlich dazukommen. Die Pflege ist die Ausnahme: § 24 Abs. 3 Nr. 1 des Pflegeberufegesetzes erklärt dort jede Schulgeldvereinbarung für nichtig, und § 19 Abs. 1 schreibt eine angemessene Vergütung vor.

Kann eine Agentur mir einen garantierten Ausbildungsplatz verkaufen?

Nein, und das ist das deutlichste Warnzeichen überhaupt. Kein Vermittler entscheidet über eine Einstellung oder über ein Visum. Auf deutscher Seite erklärt § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG jede Vereinbarung für nichtig, die Auszubildende zu einer Entschädigung für ihre Ausbildung verpflichtet. Ein Dienstleister darf seine eigenen Leistungen berechnen, muss aber schriftlich festhalten, was er tut und was nicht.

Brauche ich trotz Vergütung ein Sperrkonto?

Das hängt vom Betrag im Vertrag ab. Bei einer betrieblichen dualen Ausbildung gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn die Vergütung mindestens 1.048 Euro brutto beziehungsweise 822 Euro netto im Monat beträgt (Jahr 2026), also dieselbe Schwelle in zwei Schreibweisen. Aus 1.133 Euro brutto bleiben etwa 890 Euro netto, die Schwelle ist damit erreicht, und ein Sperrkonto wird dafür nicht verlangt. Die 992 Euro netto, also 11.904 Euro im Jahr, betreffen Studierende, nicht Auszubildende. Liegt die Vergütung darunter, weist du nur die Differenz nach und nicht den vollen Betrag, und eine vom Betrieb gestellte Unterkunft wird angerechnet.

Offizielle Quellen

Die Zahlen dieser Seite stammen aus diesen Quellen. Prüfe sie selbst – es ist deine Bewerbung.

Eine Frage zu deiner konkreten Situation?

Die Diagnose ist kostenlos, dauert 3 Minuten und verpflichtet dich zu nichts.