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Punkterechner für die Chancenkarte

Die Chancenkarte ist ein Punktesystem für die Jobsuche in Deutschland: Du brauchst mindestens 6 Punkte, um infrage zu kommen. Beantworte diese Fragen für eine erste Einschätzung.

Ist dein Abschluss in Deutschland anerkannt oder teilweise anerkannt (anabin)?

Deine Berufserfahrung in deinem Beruf

Dein Sprachniveau

Dein Alter

Warst du schon einmal legal in Deutschland?

Gehört dein Beruf in Deutschland zu den sogenannten Mangelberufen?

2

/ 14 Punkte

Mindestschwelle: 6 Punkte

Dein Profil erreicht die Schwelle noch nicht

Das ist keine Sackgasse: Ein besseres Sprachniveau oder eine Prüfung deines Abschlusses kann schon reichen, um die fehlenden Punkte zu holen. Das schauen wir uns gerne gemeinsam an.

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Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und ist nicht offiziell. Über die tatsächliche Eignung für die Chancenkarte entscheiden allein die deutschen Behörden.

Eine Karte zum Suchen, kein Arbeitsvisum

Die Chancenkarte steht in den §§ 20a und 20b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und gilt seit dem 1. Juni 2024. Sie dient dem Suchen, sonst nichts — und zwar der Suche nach zwei Dingen, nicht nach einem: nach einer qualifizierten Beschäftigung oder nach einer Anerkennungsmaßnahme für deinen ausländischen Abschluss. § 20a Abs. 5 begrenzt sie auf höchstens ein Jahr; kürzer fällt sie aus, wenn dein Finanzierungsnachweis nur wenige Monate abdeckt. Während der Suche darfst du durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten, über alle Tätigkeiten zusammengerechnet, dazu Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen — sofern sie eine qualifizierte Tätigkeit betreffen, auf eine Ausbildung abzielen oder einer Anerkennungsmaßnahme dienen. Sie ist kein Arbeitsvisum und kein Jobversprechen. Und sie erlaubt die Ausbildung selbst nicht, weil sie die Arbeit auf 20 Stunden pro Woche deckelt: Wer eine Ausbildung beginnen will, muss in den § 16a wechseln.

Zwei Zwecke, nicht einer: die Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, aber ausdrücklich auch die Suche nach einer Anerkennungsmaßnahme für deine Berufsqualifikation (§ 20a Abs. 1 AufenthG) — der zweite wird fast immer übersehen.

Bis zu einem Jahr, nie automatisch ein Jahr: § 20a Abs. 5 verlangt, dass der Lebensunterhalt für die gesamte erteilte Zeit gesichert ist.

20 Stunden pro Woche im DURCHSCHNITT und über ALLE Tätigkeiten zusammen (§ 20a Abs. 2) — nicht 20 Stunden je Arbeitgeber.

Probebeschäftigung bei der Chancenkarte: JEWEILS HÖCHSTENS ZWEI WOCHEN (§ 20a Abs. 2), und sie muss eine qualifizierte Tätigkeit betreffen, auf eine Ausbildung abzielen oder einer Anerkennungsmaßnahme dienen. Nicht zu verwechseln mit den zwei Wochen INSGESAMT in § 17, dem eigenen Titel für die Ausbildungsplatzsuche.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit braucht weder die Such-Chancenkarte noch der 20-Stunden-Job ihre Zustimmung; die kommt erst bei der Verlängerung ins Spiel.

Das Punktesystem, Kriterium für Kriterium

Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte — so steht es wörtlich in der Anlage zum AufenthG. Bevor gezählt wird, muss der Antrag aber überhaupt zulässig sein: ein ausländischer Hochschulabschluss, der im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt ist, oder ein Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, der dort staatlich anerkannt ist, oder ein von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilter Berufsabschluss (§ 20a Abs. 4). Für diesen Weg über das Punktesystem — den Weg fast aller marokkanischen Profile — kommen Deutsch A1 oder Englisch B2 hinzu sowie 1 091 € für jeden Aufenthaltsmonat, also 13 092 € für zwölf Monate laut dem Chancenkarten-Merkblatt des Auswärtigen Amts (Betrag zum Zeitpunkt deines Antrags erneut prüfen). Der zweite Weg ist der des VOLL als gleichwertig anerkannten Abschlusses: dann KANN die Karte ohne Punktesystem und ohne Sprachanforderung erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt nachgewiesen ist — § 20a Abs. 3 sagt „kann erteilt werden“, das ist eine Möglichkeit und nie ein Anspruch, und die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG bleiben bestehen.

Teilweise Anerkennung des Abschlusses

Was verlangt wird
Eine zuständige Stelle hat festgestellt, dass Anpassungsmaßnahmen oder zusätzliche Qualifikationen erforderlich sind — diese 4 Punkte befreien zusätzlich von der Qualifikationsvoraussetzung des § 20a Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 (§ 20b Abs. 1 Satz 2)
Punkte
4

Deutschkenntnisse

Was verlangt wird
B2 = 3 Punkte · B1 = 2 · A2 = 1 — nur ein Niveau zählt, die Stufen addieren sich nicht; A1 bringt 0
Punkte
1 bis 3

Englischkenntnisse

Was verlangt wird
Niveau C1 — das einzige Sprachkriterium, das sich mit einem Deutschniveau kumuliert
Punkte
1

Berufserfahrung

Was verlangt wird
5 Jahre passend zur Qualifikation und NACH deren Erwerb erworben, in den letzten 7 Jahren = 3 Punkte · 2 Jahre, ebenfalls nach Erwerb des Abschlusses, in den letzten 5 Jahren = 2 — beide Stufen schließen sich aus
Punkte
2 oder 3

Berufsgruppe nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Was verlangt wird
Qualifikation aus einer der Berufsgruppen dieser abschließenden Engpassliste der Blauen Karte EU (ISCO-Gruppen, ganz überwiegend akademisch)
Punkte
1

Alter

Was verlangt wird
Höchstens 35 Jahre bei Antragstellung = 2 Punkte · über 35 bis 40 Jahre = 1 — beide Stufen schließen sich aus
Punkte
1 oder 2

Früherer Aufenthalt in Deutschland

Was verlangt wird
Mindestens sechs Monate rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in den letzten fünf Jahren
Punkte
1

Ehe- oder eingetragener Lebenspartner

Was verlangt wird
Vier Bedingungen zusammen: Er erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls, er beantragt bei derselben Stelle die Chancenkarte, er reist gemeinsam mit dir ein oder beabsichtigt dies, und du musst bei deinem Antrag ausdrücklich auf seinen Antrag Bezug nehmen
Punkte
1

Das Punktesystem, Kriterium für Kriterium

Maßgeblich ist allein die Anlage zum AufenthG — „Anlage (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)“ — auf gesetze-im-internet.de, und der deutsche Gesetzgeber kann sie ändern: prüfe sie zum Zeitpunkt deines Antrags. Es addiert sich auch nicht alles — Deutsch, Berufserfahrung und Alter funktionieren in sich ausschließenden Gruppen. Und der Punkt für die Berufsgruppe verweist nicht auf die Engpassberufe der Bundesagentur für Arbeit, sondern auf die gesetzliche Liste des § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: lass deinen Beruf prüfen, bevor du diesen Punkt einrechnest.

Vor Ort: finden, dann in einen anderen Titel wechseln

Die Chancenkarte selbst begründet kein dauerhaftes Bleiberecht — sie verschafft dir Zeit. Findest du eine qualifizierte Beschäftigung, übernimmt ein anderer Titel: § 18a mit Berufsausbildung, § 18b mit Hochschulabschluss, § 18g für die Blaue Karte EU, § 16d wenn du in eine Anerkennungsmaßnahme einsteigst. Der Zweckwechsel kann grundsätzlich aus Deutschland heraus erfolgen, gestützt auf § 39 AufenthV, bleibt aber meist eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde: garantieren kann ihn dir niemand. Findest du nichts, ist § 20a Abs. 5 eindeutig: eine neue Such-Chancenkarte wird erst nach einer Zeit erteilt, die du außerhalb Deutschlands — oder in Deutschland mit einem anderen erlaubten Aufenthalt — verbracht hast und die mindestens der Dauer der vorherigen Karte entspricht. Ohne gültigen Titel in Deutschland zu warten, lässt also keine nützliche Frist laufen: Es führt in den unerlaubten Aufenthalt.

Verlängerung nur einmal, als Folge-Chancenkarte für höchstens zwei Jahre (§ 20a Abs. 5) — mit Arbeitsvertrag oder verbindlichem Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung und mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

In der Praxis ist diese Verlängerung nachrangig: Sie wird nur erteilt, wenn du nicht ohnehin die Voraussetzungen eines anderen Arbeitstitels erfüllst.

Qualifizierte Beschäftigung heißt: eine Stelle, die Kenntnisse aus einer qualifizierten Berufsausbildung oder einem Studium voraussetzt. Helferstellen und Ausbildungen gehören nicht dazu.

§ 20a Abs. 1 nennt ausdrücklich auch die Suche nach einer Anerkennungsmaßnahme: Ist dein Abschluss nur teilweise anerkannt, kann das realistische Ziel eine Anpassungsqualifizierung sein — nicht sofort eine Fachkraftstelle.

Kein Anschlusstitel ist automatisch: Das Gesetz nennt keinen. Was folgt, hängt allein davon ab, welche Stelle du findest.

Aus Marokko: was vorher vorbereitet gehört

Die Anerkennung deines Abschlusses bereitest du vor der Ausreise vor, nicht danach. Die Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz ist kostenlos: dort siehst du, wie deine marokkanische Hochschule und dein Abschluss eingestuft sind. Wird eine schriftliche Bewertung verlangt, kostet die Zeugnisbewertung der ZAB 208 € (Zweitschrift 104 €). Ein APS-Verfahren gibt es für Marokko nicht, anders als ganze Forenseiten behaupten: maßgeblich ist das Land des Abschlusses, nicht deine Staatsangehörigkeit. Beim Visum läuft der Antrag online über das Konsularportal, die Abgabe zwingend über TLScontact in Rabat, und das nationale Visum D kostet 75 €, zahlbar in Dirham.

  • Sprache: Für den Weg über das Punktesystem — den Weg fast aller marokkanischen Profile — ist der Antrag nur mit Deutsch A1 oder Englisch B2 zulässig (§ 20a Abs. 4, so auch die Deutsche Botschaft Rabat). Der Weg über den voll anerkannten Abschluss verlangt dagegen kein Sprachniveau. Die Falle: A1 öffnet die Tür, bringt aber null Punkte — der erste Deutschpunkt beginnt bei A2, B2 bringt drei.
  • Zertifikat: für deutsche Arbeitsvisa allgemein muss es von einem Anbieter der geschlossenen Liste stammen — Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF (erst ab B2), ECL — und bei Antragstellung jünger als zwölf Monate sein. Lass dir beide Bedingungen für die Chancenkarte bestätigen, bevor du eine Prüfung bezahlst.
  • Lebensunterhalt: 13 092 € für zwölf Monate, über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung. Nicht verwechseln mit den 992 € netto pro Monat beim Studierendenvisum: zwei verschiedene Beträge, beide korrekt.
  • Ohne Hochschulabschluss und ohne staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren ist der Weg über das Punktesystem zu — es sei denn, eine zuständige Stelle hat eine teilweise Anerkennung festgestellt, die 4 Punkte bringt und von dieser Qualifikationsvoraussetzung befreit (§ 20b Abs. 1 Satz 2). Wer weder das eine noch das andere hat, ist nicht antragsberechtigt, egal wie viele Punkte er theoretisch hätte.
  • Ehrlicher Vergleich: Für viele marokkanische Profile ist eine Ausbildung mit vor der Ausreise unterschriebenem Vertrag — gesetzliche Mindestvergütung 724 € pro Monat im ersten Jahr 2026 — oder ein direkter Arbeitsvertrag sicherer als eine Suchkarte, für die zwölf Monate ohne gesichertes Einkommen finanziert werden müssen.
  • Unterlagen, die weder auf Deutsch noch auf Englisch oder Französisch vorliegen, müssen übersetzt werden, so die Deutsche Botschaft Rabat.

Häufige Fragen

Ich habe nur das Abitur. Kann ich die Chancenkarte beantragen?

Nein. § 20a Abs. 4 AufenthG verlangt einen im Ausbildungsstaat staatlich anerkannten Hochschulabschluss, eine dort staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einen Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer. Ohne einen dieser drei Titel öffnet sich das Punktesystem gar nicht. Die einzige gesetzliche Ausnahme setzt eine festgestellte teilweise Anerkennung einer Berufsqualifikation voraus (§ 20b Abs. 1 Satz 2) — die jemand ohne Berufsqualifikation naturgemäß nicht hat. Das Abitur allein genügt nicht.

Kann ich mit der Chancenkarte einreisen und eine Ausbildung beginnen?

Die Ausbildung selbst nicht: Die Karte deckelt die Arbeit auf 20 Stunden pro Woche, was eine Ausbildung überschreitet. § 20a Abs. 2 erlaubt dagegen Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen, die auf eine Ausbildung abzielen; um die Ausbildung zu beginnen, musst du in den § 16a wechseln — grundsätzlich auch aus Deutschland heraus möglich (§ 39 AufenthV), aber als Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde, die dir niemand garantieren kann. Für die Ausbildungsplatzsuche bleibt § 17 Abs. 1 der eigene Titel: unter 35 Jahre, hochschulzugangsberechtigender Abschluss, Deutsch B1, gesicherter Lebensunterhalt, bis zu neun Monate.

Mein Abschluss ist voll anerkannt — muss ich trotzdem Punkte zählen?

Nein, und das ist der zweite Zugangsweg. Wer eine voll anerkannte ausländische Qualifikation hat, KANN die Chancenkarte ohne Punktesystem und ohne Sprachanforderung erhalten, sofern die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen ist. Die Erteilung bleibt aber eine Entscheidung der Behörde: § 20a Abs. 3 sagt „kann erteilt werden“ — eine Möglichkeit, kein Anspruch —, und die allgemeinen Anforderungen des § 5 AufenthG, etwa ein gültiger Pass, bleiben. Eine nur teilweise Anerkennung bringt dagegen 4 Punkte im Punktesystem.

Ich habe Deutsch A1. Wie viele Punkte bringt das?

Null. A1 ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Weg über das Punktesystem, kein Kriterium der Anlage selbst. Der erste Sprachpunkt beginnt bei A2 mit 1 Punkt, B1 bringt 2, B2 bringt 3 — und diese drei Stufen schließen sich gegenseitig aus, sie addieren sich nicht. Nur Englisch C1 lässt sich mit einem Deutschniveau kombinieren, für 1 Punkt.

Und wenn ich in zwölf Monaten nichts finde?

Zwei Wege. Entweder du hast einen Vertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Stelle, dann ist eine Folge-Chancenkarte für höchstens zwei Jahre möglich, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Oder du hast nichts, dann verlangt § 20a Abs. 5 eine Wartezeit außerhalb Deutschlands — oder in Deutschland mit einem anderen erlaubten Aufenthalt —, die mindestens der Dauer deiner Karte entspricht. Diesen Fall rechnest du besser ein, bevor du 13 092 € sperrst.

Offizielle Quellen

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